ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungenwww.die-schiwy.de

Monika Schiwy (nachfolgend Anbieterin Auftragnehmer bzw. Unternehmensname) genannt, stellt der Kundin/dem Kunden (nachfolgend AuftraggeberIn) die bestellten Leistungen mit allen enthaltenen Bestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen (nachfolgend Angebot genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

1. Zustandekommen des Vertrages

a) Das Kundenverhältnis kommt aufgrund eines schriftlichen Vertrages bzw. einer schriftlichen Auftragserteilung zwischen den beiden Parteien zustande. Alternativ kann einer Auftragsbestätigung durch die Anbieterin erfolgen. Die Anbieterin Auftragnehmer ist nur zu dem im Vertrag angegebenen Umfang verpflichtet.

b) Einkaufsbedingungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

c) Die Vertragspartner /der Vertragspartner erkennt mit Zustandekommen des Vertrages die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Änderungen seitens der Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Anbieterin des Auftraggebers.

d) Die Anbieterin Auftraggebers ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nach einer Frist von drei Monaten auch auf laufende Geschäftsverbindungen, in denen der Vertragspartner bei laufenden Verträgen (z. B. Wartungsverträge) sein Recht zur Kündigung wahrnehmen kann.

e) Die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Mit derMitteilung der Änderung bzw. Zusendung der neuen AGB werden diese für die Auftraggeberin/den Auftraggebers sofort wirksam, sofern nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich  widersprochen wird.

2. Leistung und Prüfung

a) Die Erstellung von Webseiten oder einer Anpassung an ein Content Management System
erfolgt nach Art und Umfang der von der Auftragsgeberni/vom Auftraggeber vollständig zur
Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht und auf seine Kosten spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluss der Anbieterin Auftragnehmer digital zur Verfügung stellt. Bei notwendiger Erfassung oder Konvertierung übernimmt der Auftraggeber die Kosten. Kommt der Kunde Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe der bisher angefallenen Kosten fällig.

b) Grundlage für die Erstellung von Webseiten ist entweder die schriftliche Projektbeschreibung des Vertrages, die die Anbieterin Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu
versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

c) Die erstellten Webseiten bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt an die Anbieterin Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um die schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel
vor, das heißt, dass die Webseiten nicht installiert werden können, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist,
gelten die Webseiten als abgenommen. Bei Printprojekten (Geschäftsausstattung, Flyer, Visitenkarten, Broschüren) gibt der Kunde eine Druckfreigabe.

d) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die Anbieterin Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin fur die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

e) Die Anbieterin Auftragnehmer führt keine Arbeiten aus, die der Volksverhetzung bzw. der Verhetzung von Minderheiten dient. Für Inhalte der Webseiten der Kunde Auftraggeber übernimmt die Anbieterin Auftragnehmer keine Gewähr und ist für diese nicht haftbar zu machen.

3. Honorare, Steuern und Gebühren
a) Die Honorarsummen verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten nur für die jeweils vorliegenden Aufträge.
b) Providerleistungen und Druckkosten bei Printprodukten sind gesondert abzurechnen und vom Kunden voll zu zahlen.
c) Gegebenfalls anfallende zusätzliche Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder sowie Leistungen für Texte, Bildmaterial oder zusätzlichen Anpassungen werden der/dem AuftraggeberIn gesondert nach dem aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt werden.

4. Liefertermin
a) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der Anbieterin Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen (Texte, Bilder, Videos, Audiodateien) vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

c) Die Anbieterin ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen, unabhängig von der Anzahlung, die von Kundenseite Auftraggeberseite erfolgt bei Auftragserteilung.

5. Urheberrecht und Nutzung
a) Die sich aus der Leistung der Anbieterin Auftragnehmer ergebenden Elemente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
b) Die Anbieterin Auftragnehmer ist berechtigt, jede von ihr erstellte Webseite als Referenz zu benutzen.

6. Zahlung
a) Nach Auftragsersteilung wird eine Anzahlung von 30% der Honorarsumme der vereinbarten Honorars der Gesamtleistung fällig. Auf Wunsch kann die Kundin/der Kunde der Auftraggeber die Rechnung dann bereits erhalten. Weitere 30% sind nach Erstellung des Layouts (alternativ einer
anderen vereinbarten Teilleistung) fällig. Die restlichen 40% der Honorarsumme sind fällig nach dem Upload oder Fertigstellung der Angebotsleistung. Bei Änderungen kann eine geänderte Rechnung oder eine ergänzende Rechnung gestellt werden. Die von der Anbieterin Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind unmittelbar nach Fertigstellung und Upload ohne jeden Abzug und spesenfrei vollständig zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den
Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

b) Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am Fälligkeitstag in Verzug. Von da an gelten Verzugszinsen in Höhe von drei Prozent p.a. über dem jeweiligen zum Zeitpunkt der Fälligkeit herausgegebenen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

c) Die/der AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Bemängelungen zurückzuhalten.
d) Die von der Anbieterin Auftragnehmer erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages in ihrem Eigentum.
e) Die Berechnung eines Mehraufwandes für Sonderwünsche vor und nach Vertragsabschluss ist zulässig, sofern der Kunde Auftraggeber auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde und diese Zusatzvereinbarung schriftlich bestätigt hat.

7. Rücktrittsrecht
a) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt schriftlich vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
b) Im Fall höherer Gewalt kann der Auftragnehmer, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten, entbinden der Auftragnehmer jedoch mindestens von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
c) Stornierungen durch die/den AuftraggeberIn sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmer möglich. Ist die/der AuftragnehmerIn mit einem Storno einverstanden, so fällt neben den erbrachten Leistungen eine Stornogebühr mindestens in Höhe der Anzahlung an.
d) Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich aus dem abgeschlossenen Vertrag Verstöße gegen geltendes Recht ergeben. Die sich daraus ergebenden Nachteile gehen zu Lasten des Auftraggebers.
e) Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
f) Kommt es zur Auflösung des Vertrages innerhalb der Laufzeit, bleiben alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Beträge fällig.

8. Gewährleistung, Änderungen
Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der der Auftraggeber oder Dritte die von der Auftragnehmer gelieferte Ware umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die Folgen von Bedienungsfehlern sind.

9. Haftung
a) Die  Auftragnehmer haftet nur dann für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
b) Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, gilt Haftungsausschluss.
c) Die Auftragnehmer haftet ausschließlich für die vereinbarte Leistung.
d) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
e) Für Störungen und Unregelmäßigkeiten, die auf den Provider zurückzuführen sind, übernimmt die Auftragnehmer keine Haftung.
f) Es gilt eine Haftungshöchstgrenze von fünfhundert Euro bzw. bis maximal zur Höhe des Auftragswertes, und dies nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

10. Schlussbestimmungen
a) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand ist derzeit Münster in Westfalen in Deutschland. Die Auftragnehmer kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
c)  Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: August 2011

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